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Sämtliche Produkte, welche auf einem landwirtschaftlichen Bio-Betrieb produziert werden, müssen die strengen Anforderungen von Bio Suisse erfüllen. In Bio-Legebetrieben bewegen sich die Tiere in der grosszügig bemessenen Anlage stressfrei, auch die Fütterung ist biologisch. Für die gefiederten Eierproduzenten bedeutet dies:

  • Maximale Herdengrössen von 2‘000 Hennen pro Stall
  • Täglich Zugang zur Weide und Wintergarten
  • 5 m2 Auslauffläche pro Huhn
  • Wintergarten mit obligatorischem Sandbad und Tränkemöglichkeiten
  • GVO-freies Futter ausschliesslich von zertifizierten Bio-Futtermühlen
  • Herkunftskontrolle vom Brut-Ei bis zur Legehenne

Link zum Zertifikat

 

suisse garantie

Auch die Haltungsvorgaben von SUISSE GARANTIE basieren auf der *„BTS- und Raus-Verordnung“. Hinzu kommen Grundsätze der Label-Ideologie von Frische bis Nachhaltigkeit. Für die körnerpickenden Eierproduzenten bedeutet dies:

  • Täglich Zugang zu einem Aussenklimabereich (Wintergarten) und zur Weide
  • Maximale Herdengrössen von 18‘000 Hennen pro Stall
  • Täglich Auslauf ins Freie, sofern es die Wetterbedingungen zulassen
  • GVO-freies Standard-Legehennenfutter
  • Journalführung, wann und wie lange die Tiere im Freien waren

Link zum Zertifikat