Sämtliche Produkte, welche auf einem landwirtschaftlichen Bio-Betrieb produziert werden, müssen die strengen Anforderungen von Bio Suisse erfüllen. In Bio-Legebetrieben bewegen sich die Tiere in der grosszügig bemessenen Anlage stressfrei, auch die Fütterung ist biologisch. Für die gefiederten Eierproduzenten bedeutet dies:
- Maximale Herdengrössen von 2‘000 Hennen pro Stall
- Täglich Zugang zur Weide und Wintergarten
- 5 m2 Auslauffläche pro Huhn
- Wintergarten mit obligatorischem Sandbad und Tränkemöglichkeiten
- GVO-freies Futter ausschliesslich von zertifizierten Bio-Futtermühlen
- Herkunftskontrolle vom Brut-Ei bis zur Legehenne
Auch die Haltungsvorgaben von SUISSE GARANTIE basieren auf der *„BTS- und Raus-Verordnung“. Hinzu kommen Grundsätze der Label-Ideologie von Frische bis Nachhaltigkeit. Für die körnerpickenden Eierproduzenten bedeutet dies:
- Täglich Zugang zu einem Aussenklimabereich (Wintergarten) und zur Weide
- Maximale Herdengrössen von 18‘000 Hennen pro Stall
- Täglich Auslauf ins Freie, sofern es die Wetterbedingungen zulassen
- GVO-freies Standard-Legehennenfutter
- Journalführung, wann und wie lange die Tiere im Freien waren